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WEG-Recht Vertiefung

Die Teilungserklärung lügt — wenn Grundriss und Realität nicht stimmen

Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der WEG — aber was, wenn sie fehlerhaft ist? Wenn Grundriss und Realität nicht übereinstimmen, beginnt der juristische Streit.

5
BGH-Urteile
597
Teilungserkl.-Urteile
§§ 3, 7-8
WEG
2025
Aktuellstes Urteil

Das Problem mit fehlerhaften Teilungserklärungen

Die Teilungserklärung nach § 8 WEG begründet das Wohnungseigentum und legt die Grenzen zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum fest. Aber die Realität sieht oft anders aus als der Plan: Nachträglich eingebaute Wände, verschobene Grenzen, fehlende Abgeschlossenheitsbescheinigungen.

Der BGH hat in einer Reihe von Entscheidungen die rechtlichen Konsequenzen solcher Abweichungen geklärt — von der Genehmigungspflicht bis zur Frage, wer bei einem Veräußerungszustimmungsvorbehalt Klagegegner ist.

Die BGH-Leitentscheidungen

1. Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB

Für die Eintragung einer Teilungserklärung kann eine nachträglich in Kraft getretene Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB zu beachten sein. Wenn der ursprüngliche Antrag zurückgewiesen wurde, muss ein neuer Antrag die Genehmigung beibringen.

BGH

V ZB 24/23

28.11.2024

§ 8 WEG

Eintragung einer Teilungserklärung bedarf der Genehmigung nach § 250 BauGB, wenn diese vor Eintragung in Kraft tritt und der ursprüngliche Antrag zurückgewiesen wurde.

2. Kein Grundbuchschutz bei Zurückweisung

Die Schutzwirkung des § 878 BGB endet mit der rechtsfehlerfreien Zurückweisung des Eintragungsantrags. Ein neuer Antrag genießt keinen Schutz vor zwischenzeitlichen Rechtsänderungen (z.B. Umwandlungsverordnung).

BGH

V ZB 10/23

21.03.2024

§§ 8, 9a WEG

Schutzwirkung des § 878 BGB endet bei Zurückweisung des Eintragungsantrags. Neuer Antrag genießt keinen Schutz vor zwischenzeitlichen Rechtsänderungen.

Praxistipp

Beim Kauf prüfen: Vergleichen Sie vor dem Wohnungskauf den Aufteilungsplan mit der tatsächlichen Bausubstanz. Abweichungen können zu erheblichen Streitigkeiten führen — und den Wert der Immobilie beeinflussen.

3. Veräußerungszustimmung: Klagegegner ist die Gemeinschaft

Wenn die Gemeinschaftsordnung einen Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung enthält, ist seit der WEG-Reform die Gemeinschaft Klagegegnerin — nicht der einzelne Eigentümer, auch wenn die Klausel von „den anderen Wohnungseigentümern" spricht.

BGH

V ZR 141/23

22.03.2024

§§ 12, 18, 47 WEG

Bei Veräußerungszustimmungsvorbehalt in der GO ist seit der WEG-Reform die Gemeinschaft passivlegitimiert, nicht der einzelne Eigentümer.

4. Zwischenverfügung: Grundbuchamt darf nicht zurückweisen

Während einer anhängigen Rechtsbeschwerde gegen eine Zwischenverfügung darf das Grundbuchamt den Teilungsantrag nicht zurückweisen. Die Zurückweisung kann per einstweiliger Anordnung untersagt werden.

BGH

V ZB 66/23

07.12.2023

§ 8 WEG

Grundbuchamt darf Teilungsantrag während anhängiger Rechtsbeschwerde nicht zurückweisen. Einstweilige Anordnung möglich.

5. Verteilungsschlüssel ändern trotz Teilungserklärung

Die Eigentümer können den in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel per Mehrheitsbeschluss ändern (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Dies gilt auch für die Erhaltungsrücklage.

BGH

V ZR 128/23

14.02.2025

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Verteilungsschlüssel in der Teilungserklärung kann per Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG geändert werden — auch für die Erhaltungsrücklage.

Was Sie bei Fehlern tun können

  • Abweichungen dokumentieren: Lassen Sie einen Sachverständigen die tatsächliche Bausubstanz mit dem Aufteilungsplan vergleichen.
  • Anpassung verlangen: Bei erheblichen Abweichungen kann ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bestehen.
  • Kostenverteilung anpassen: Wenn die Teilungserklärung unfaire Kostenschlüssel enthält, können diese per Beschluss geändert werden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG).
  • Beim Kauf sorgfältig prüfen: Vergleichen Sie Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung mit der Realität.

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn der Grundriss von der Teilungserklärung abweicht?
Der BGH hat hier keine pauschale Antwort. Es kommt darauf an, ob die Abweichung die Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum betrifft. Bei erheblichen Abweichungen kann ein Anspruch auf Anpassung der Teilungserklärung bestehen.
Schützt § 878 BGB bei einer nachträglichen Umwandlungsverordnung?
Nur eingeschränkt. Die Schutzwirkung des § 878 BGB endet mit der rechtsfehlerfreien Zurückweisung des Eintragungsantrags. Ein neuer Antrag genießt keinen Schutz mehr vor zwischenzeitlichen Rechtsänderungen (BGH V ZB 10/23).
Wer ist Klagegegner bei einem Veräußerungszustimmungsvorbehalt?
Wenn die Gemeinschaftsordnung die 'Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer' verlangt, ist die Klage nach der WEG-Reform gegen die Gemeinschaft und nicht gegen einzelne Eigentümer zu richten (BGH V ZR 141/23).
Kann eine Teilungserklärung nachträglich geändert werden?
Ja, durch Vereinbarung aller Eigentümer und Eintragung im Grundbuch. Per Beschluss ist eine Änderung nur möglich, soweit das Gesetz eine Beschlusskompetenz einräumt (z.B. § 16 Abs. 2 WEG für die Kostenverteilung).
Braucht eine Teilung nach § 8 WEG eine Genehmigung nach § 250 BauGB?
Ja, wenn die Genehmigungspflicht vor Eintragung in Kraft tritt und der ursprüngliche Antrag zuvor zurückgewiesen wurde. Ein neuer Antrag muss die Genehmigung beibringen (BGH V ZB 24/23, V ZB 66/23).

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