LexAImmo Logo LexAImmo
WEG-Recht Vertiefung

Verwalter abberufen: Der Fahrplan nach aktueller Rechtsprechung

Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden — ohne wichtigen Grund. Aber wie genau funktioniert das? Der Fahrplan mit allen BGH-Leitentscheidungen.

5
BGH-Urteile
324
BGH-Verwalter
§ 26
WEG
2022
Leitentscheidung

Die neue Rechtslage seit der WEG-Reform

Die WEG-Reform 2020 hat das Abberufungsrecht grundlegend verändert. Was früher nur bei wichtigem Grund möglich war, ist heute jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss umsetzbar. Der BGH hat in V ZR 65/21 die neue Rechtslage bestätigt und klargestellt: Auch entgegenstehende Klauseln in der Gemeinschaftsordnung sind unwirksam.

Für Eigentümer, die mit ihrem Verwalter unzufrieden sind, bedeutet das: Der Weg zur Abberufung ist kürzer als je zuvor. Aber es gibt Fallstricke — insbesondere bei der Beschlussersetzungsklage und der Frage, was mit dem Verwaltervertrag passiert.

Die BGH-Leitentscheidungen

1. Jederzeitige Abberufung nach neuem Recht

Die zentrale Leitentscheidung: Seit dem 1. Dezember 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden. Entgegenstehende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind unwirksam. Ein Abberufungsanspruch besteht bereits, wenn die Ablehnung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint.

BGH

V ZR 65/21

25.02.2022

§§ 21, 26, 44, 48 WEG

Verwalter kann seit WEG-Reform 2020 jederzeit abberufen werden. Entgegenstehende GO-Regelungen unwirksam. Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach Abberufung.

2. Grenzen des Abberufungsanspruchs einzelner Eigentümer

Ein einzelner Eigentümer kann die Abberufung nicht allein durchsetzen, selbst wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Eigentümer haben einen Beurteilungsspielraum — die Ablehnung der Abberufung muss sich als objektiv nicht vertretbar darstellen.

BGH

V ZR 105/11

10.02.2012

§§ 21, 26, 24 WEG

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Abberufung des Verwalters nicht schon deshalb verlangen, weil ein wichtiger Grund vorliegt. Den Eigentümern steht ein Beurteilungsspielraum zu.

Praxistipp

Mehrheit organisieren: Da ein einzelner Eigentümer die Abberufung nicht erzwingen kann, sollten Sie vor der Eigentümerversammlung mit anderen Eigentümern sprechen und eine Mehrheit für die Abberufung sicherstellen. Die Beschlussersetzungsklage ist nur der letzte Ausweg.

3. Folgen gravierender Pflichtverletzungen

Schwerwiegende Pflichtverletzungen des Verwalters führen zum Erlöschen der Prozessführungsbefugnis. Ein abberufener Verwalter darf nach gravierenden Verstößen keine Zwangsvollstreckung aus zuvor erstrittenen Titeln mehr betreiben.

BGH

V ZR 55/11

20.01.2012

§§ 21, 43, 10 WEG

Abberufung wegen gravierender Pflichtverletzungen führt zum Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum Forderungseinzug. Verwalter darf keine Zwangsvollstreckung aus erstrittenen Titeln mehr betreiben.

4. Stimmrecht bei der Abberufung

Eine in der Teilungserklärung vereinbarte Abweichung vom gesetzlichen Kopfstimmrecht (z.B. Objektprinzip) bleibt auch nach der WEG-Novelle wirksam. Bei der Abstimmung über die Abberufung ist der vereinbarte Stimmrechtsmaßstab maßgeblich.

BGH

V ZR 253/10

28.10.2011

§§ 26 Abs. 1, 25 Abs. 2, 10 Abs. 2 WEG

Vereinbarte Abweichung vom Kopfstimmrecht (Objekt- oder Wertprinzip) bleibt bei Verwalterbestellung und -abberufung wirksam.

5. Notverwalterbestellung bei laufendem Verfahren

Im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens auf Abberufung kann ein Notverwalter per einstweiliger Verfügung bestellt werden. Dies ist insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen relevant, die eine sofortige Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft erfordern.

BGH

V ZR 146/10

10.06.2011

§§ 21, 26, 44 WEG

Jeder Wohnungseigentümer kann die Abberufung eines untauglichen Verwalters verlangen. Im laufenden Hauptsacheverfahren kann ein Notverwalter per einstweiliger Verfügung bestellt werden.

Fahrplan: So berufen Sie den Verwalter ab

  1. Mehrheit sichern: Sprechen Sie mit anderen Eigentümern. Für die Abberufung genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
  2. Eigentümerversammlung einberufen: Verlangen Sie die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung mit dem TOP „Abberufung des Verwalters".
  3. Beschluss fassen: Die Abberufung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Seit der WEG-Reform ist kein wichtiger Grund erforderlich.
  4. Neuen Verwalter bestellen: Idealerweise wird im selben Beschluss ein neuer Verwalter bestellt, um eine verwalterlose Zeit zu vermeiden.
  5. Verwaltervertrag beachten: Der Vertrag endet spätestens 6 Monate nach Abberufung. Prüfen Sie Kündigungsfristen und mögliche Entschädigungsansprüche.

LexAImmo nutzen

LexAImmo durchsucht 324 BGH-Verwalter-Entscheidungen — finden Sie die passende Rechtsprechung für Ihren Fall in Sekunden.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Verwalter jederzeit abberufen werden?
Ja, seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit ohne wichtigen Grund abberufen werden. Entgegenstehende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind unwirksam geworden (BGH V ZR 65/21). Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach Abberufung.
Welche Mehrheit ist für die Abberufung erforderlich?
Die Abberufung erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Eine in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte qualifizierte Mehrheit ist seit der WEG-Reform unwirksam, ebenso wie ein Ausschluss der Abberufung ohne wichtigen Grund.
Was passiert mit dem Verwaltervertrag nach der Abberufung?
Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach Abberufung automatisch (§ 26 Abs. 3 Satz 2 WEG). Eine Abfindung oder Entschädigung steht dem Verwalter nur zu, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht.
Kann ein einzelner Eigentümer die Abberufung durchsetzen?
Ein einzelner Eigentümer kann die Abberufung nicht allein erzwingen. Er kann aber eine Beschlussersetzungsklage erheben, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint (BGH V ZR 65/21). Die Hürde dafür ist allerdings hoch (BGH V ZR 105/11).
Was ist bei einer Notverwalterbestellung zu beachten?
Im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens auf Abberufung kann ein Notverwalter per einstweiliger Verfügung bestellt werden (BGH V ZR 146/10). Dies kommt vor allem bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht.

Verwandte Themen im WEG-Recht

Beschlussanfechtung

Fristen, Gründe und Verfahren der Anfechtungsklage nach §§ 44-46 WEG

Sonderumlage

Voraussetzungen, Berechnung und Anfechtung von Sonderumlagen

Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

Abgrenzung, Streitfälle und BGH-Rechtsprechung zu §§ 1-6 WEG

Verwalter-Haftung

Pflichtverletzungen, Schadensersatz und D&O-Versicherung

Hausgeld

Berechnung, Wirtschaftsplan und Umgang mit Rückständen

Balkonkraftwerk

Rechtsanspruch, Beschlusspflicht und Grenzen seit dem Solarpaket I

Wallbox & Ladestation

Ihr Rechtsanspruch auf E-Ladeinfrastruktur nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG

Heizungsgesetz & GEG

Fristen, Beschlüsse und Kostenverteilung beim Heizungstausch in der WEG

5 BGH-Urteile für Verwalter

Die 5 wichtigsten BGH-Entscheidungen, die das Verwalterrecht seit 2020 grundlegend verändert haben

Sonderumlage anfechten

Voraussetzungen, Kostenverteilung und BGH-Urteile zur Anfechtung von Sonderumlagen

Anfechtungsfrist-Ausnahmen

3 Ausnahmen, wenn die Monatsfrist abgelaufen ist: Nichtigkeit, Zustellung, Wiedereinsetzung

Beschlussklage — lohnt es sich?

Kosten, Erfolgsaussichten und Fahrplan zur Anfechtungsklage nach § 44 WEG

Verwalter-Haftung Instandhaltung

Wann der BGH den Verwalter für unterlassene Instandhaltung verantwortlich macht

Verwalter abberufen

Jederzeitige Abberufung nach WEG-Reform 2020 — Fahrplan mit BGH-Rechtsprechung

Schadensersatz gegen Verwalter

Anspruchsgrundlagen, Drittschutz und Vergemeinschaftung nach BGH-Rechtsprechung

Bauliche Veränderung Reform

Mehrheitsbeschluss statt Einstimmigkeit — die neuen BGH-Spielregeln seit 2020

Dachterrasse, Wintergarten, Carport

Was die Gerichte bei Anbauten wirklich erlauben — Beschluss, Kosten, Anfechtung

Anfechtung baulicher Maßnahmen

Wann die Anfechtung eines Baubeschlusses Erfolg hat — BGH-Prüfungsmaßstab

Kostenverteilung ändern

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG: Verteilungsschlüssel per Beschluss ändern

Jahresabrechnung prüfen

5-Schritte-Prüfung mit BGH-Urteilen zu Rücklagenentnahme und Betragsrelevanz

Teilungserklärung Fehler

Wenn Grundriss und Realität nicht stimmen — BGH-Urteile zu Abweichungen

Keller, Dachboden, Stellplatz

Sondereigentum, Sondernutzungsrecht oder Gemeinschaftseigentum — wem gehört was?

Dach undicht — wer zahlt?

Gemeinschaftseigentum, Kostentragung und Folgeschäden bei Dachschäden

Fenster Kostentragung

Reparatur vs. Austausch — die überraschende BGH-Rechtsprechung zu Fensterkosten

WEG-Recht Leitfaden

Umfassender Überblick zum Wohnungseigentumsgesetz

Recherchieren Sie Verwalter abberufen mit LexAImmo

12.000+ WEG-Dokumente durchsuchbar mit KI. Finden Sie relevante Rechtsprechung in Sekunden statt Stunden.

Kostenlos testen

Bereit für effizientere Rechtsrecherche?

Vereinbaren Sie eine persönliche Demo und erleben Sie, wie LexAImmo Ihre WEG-Recherche transformiert.

  • Persönliche Einführung in alle Funktionen
  • Individuelle Beratung für Ihre Anforderungen
  • Unverbindliches Angebot

Bereits Kunde? Zum Kundenlogin

Demo anfragen

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.